Zahnmedizin


Die Zahnmedizin befasst sich mit der Prophylaxe in der Zahnheilkunde, mit dem Feststellen und Behandeln von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, dem Zahnersatz sowie dem Regulieren von Zahn- und Kieferanomalien.

Die Universität Greifswald bietet Lehrveranstaltungen an, die es den Studierenden erlauben, Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, die in den von der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) vorgesehenen Prüfungen gefordert werden und als theoretische und praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für den zahnärztlichen Beruf erforderlich sind.


Praktische Lehrveranstaltungen

Die angehenden Zahnärzt*innen werden wissenschaftlich und praktisch am Phantom und in den letzten vier Semestern an Patient*innen auf ganzheitlicher wissenschaftlicher Basis ausgebildet. Der Inhalt des Studiums richtet sich nach den Bestimmungen der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 933), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 360) geändert worden ist.


Studienablauf

Das Studium gliedert sich den vorklinischen Abschnitt (4 Semester), präklinischen Abschnitt (2 Semester) und klinischen Abschnitt (4 Semester).

 

 


Prüfungsabschnitte

Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1),

nach mindestens 4 Studiensemestern Zahnmedizin

Prüfungsfächer:

1. die Fächergruppe Biochemie und Molekularbiologie, Chemie,

2. die Fächergruppe Mikroskopische und makroskopische Anatomie, Biologie,

3. die Fächergruppe Physiologie, Physik und

4. das Fach Zahnmedizinische Propädeutik.


Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z2),

nach mindestens 2 weiteren Semestern Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung

Prüfungsfächer:

1. das Fach Zahnärztliche Prothetik,
2. das Fach Kieferorthopädie,
3. das Fach Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und
4. die Fächergruppe Zahnerhaltung, die folgende Fächer beinhaltet:

a) Endodontologie,
b) Kinderzahnheilkunde,
c) Parodontologie und
d) Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration.


Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3),

nach mindestens 4 weiteren Semestern Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung

Der mündlich-praktische Teil der Abschlussprüfung umfasst folgende Abschnitte:

1. das Fach Zahnärztliche Prothetik,

2. das Fach Kieferorthopädie,

3. das Fach Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten,

4. das Fach Oralchirurgie,

5. das Fach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie,

6. das Fach Zahnärztliche Radiologie und

7. die Fächergruppe Zahnerhaltung, die folgende Fächer beinhaltet:

a) Endodontologie,

b) Kinderzahnheilkunde,

c) Parodontologie und

d) Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration.

Der schriftliche Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung umfasst die folgenden Fächer:

1. Pharmakologie und Toxikologie,
2. Pathologie,
3. Hygiene, Mikrobiologie und Virologie,
4. Innere Medizin,
5. Dermatologie und Allergologie.


Er umfasst außerdem die folgenden Querschnittsbereiche:


1. Notfallmedizin,
2. Schmerzmedizin,
3. Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen,
4. Klinische Werkstoffkunde,
5. Orale Medizin und systemische Aspekte,
6. Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich,
7. Gesundheitswissenschaften mit den Schwerpunkten Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung,
    öffentliche Gesundheitspflege, Gesundheitsökonomie, 


Regelstudienzeit durch zentrale Studienorganisation

Das Studium wird im Studiendekanat organisiert und koordiniert. Eine zentrale Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen ermöglicht einen überschneidungsfreien Ablauf des Studiums nach dem empfohlenen Studienplan in der Regelstudienzeit.


Studieren mit Kind – Studium und Familie

  •   Beratung und Betreuung durch das Studiendekanat
  •   Flexibilisierung des Studienplans hin zu einer individuellen Studienplanung
  •   gezielte Unterstützungsangebote des Studiendekanats

Weitere Informationen zu Studieren mit Kind finden Sie auf den ausführlichen Unterseiten: Studieren mit Kind.


Approbation, Doktorgrad, Weiterbildung

Auf Basis des Zeugnisses über den dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird die Approbation als Zahnarzt/ärztin erteilt. Die Promotion zum „Dr. med. dent.“ (Hochschulgrad) richtet sich nach der Promotionsordnung der Universitätsmedizin Greifswald. Die Weiterbildung zum/r Gebietsfacharzt/ärztin richtet sich nach den Heilberufs- bzw. Kammergesetzen der Länder und Weiterbildungsordnungen der Landeszahnärztekammer. Der/die Fachzahnarzt/ärztin in „Oralchirurgie“ und „Kieferorthopädie“ kann erworben werden.