Die Ausbildung zum Arzt wird vom Bundesministerium für Gesundheit in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2002, Teil I, Nr. 44, Seite 2405 ff, ausgegeben zu Bonn am 3. Juli 2002 geregelt.
Die Zulassung zum Studium der Humanmedizin erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung und innerhalb des Auswahlverfahrens der Hochschule über die Universität (www.adh.medizin.uni-greifswald.de/). Das Studium im Studiengang Humanmedizin kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. Die Lehrveranstaltungen werden grundsätzlich im Jahresrhythmus (Studienjahr) angeboten. Pro Jahr stehen ca. 180 Studienplätze zur Verfügung.
Die Zeit, in der in der Regel das Studium mit dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen werden kann (Regelstudienzeit), beträgt sechs Jahre und drei Monate.
Die ärztliche Ausbildung umfasst:
Das Studium gliedert sich in:
Die Universitätsmedizin bildet Ärztinnen und Ärzte aus, die unter Berücksichtigung der Schwerpunkte „Community Medicine“ und „Molekulare Medizin“ befähigt sind, die Gesundheit und das Wohlbefinden auf individueller und gesellschaftlicher Ebene in einer ganzheitlichen Betrachtung und mit einem wissenschaftlichen Fokus zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Die Universitätsmedizin hat das Studium nach dem Ersten Staatsexamen von Grund auf reformiert. Kernpunkt des neuen Greifswalder Lehrkonzeptes ist die sich aufbauende Lehr-Lern-Spirale: Von
symptomorientiert zu krankheitsorientiert hin zu patientenmanagementorientiert im Praktischen Jahr.
Unter dem Dach eines modernen Universitätsklinikums sind Wissenschaftler, Patienten, Mitarbeiter und Studierende in Forschung, Krankenversorgung und Lehre vereint. Im klinischen Abschnitt wurde die klassische Semesterstruktur aufgegeben und damit die Voraussetzung für individuelle Ausbildungswege geschaffen.
Das Greifswalder Lehrkonzept steht für:
Praxisnahe, patientenorientierte Ausbildung
Wissenschaft im Studium und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Weitere Informationen zum Greifswalder Lehrkonzept finden Sie hier: Das Besondere an Greifswald.
Das Studium wird vollständig im Studiendekanat organisiert und koordiniert. Eine zentrale Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen ermöglicht einen überschneidungsfreien Ablauf des Studiums nach dem empfohlenen Studienplan in der Regelstudienzeit.
Weitere Informationen zu Studieren mit Kind finden Sie auf den ausführlichen Unterseiten: Studieren mit Kind.
Als Prüfungen sind abzulegen:
Der Erste und der Zweite Abschnitt der Ärztl. Prüfung bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Prüfungen werden vor dem Landesprüfungsamt (Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern, Am Reifergraben 4, 18055 Rostock) abgelegt.
Die universitären Leistungsüberprüfungen werden zwischen dem Ersten und Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgelegt. Auf der Grundlage von Lernzielkatalogen sind die Anforderungen des Faches und die Inhalte der Leistungsüberprüfungen festgelegt. Die Lernzielkataloge orientieren sich an den Prüfungsinhalten der ÄAppO.