Das Thema der Bachelorarbeit muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Im Prinzip kann der Antrag beim Zentralen Prüfungsamt eingreicht werden, sobald die Basismodule (d.h. das Programm des ersten Klinischen Jahres des Medizinstudiums) absolviert sind. Es ist also nicht nötig, erst alle Prüfungen in den Vertiefungsmodulen abzulegen. Formulare finden sich auf der Internetseite des Zentralen Prüfungsamtes.
Empfehlung:
Der Zeitpunkt der Beantragung sollte gut überlegt sein. Der Antrag muss zwei Wochen vor dem geplanten offiziellen Beginn beim Prüfungsamt vorliegen, und nach der offiziellen Ausgabe des Themas stehen neun Wochen für die Bearbeitung zur Verfügung. Wenn die Arbeit eingereicht ist, haben die beiden Gutachter vier Wochen Zeit.
Wer sich mit dem Bachelorzeugnis zum WS um Aufnahme in die GGSS bewerben will, um den Dr. rer. nat. zu erwerben, sollte diese Zeiten einkalkulieren. Erst wenn die Gutachten im Prüfungsamt vorliegen, kann ein Notenspiegel erstellt werden. Bis das offizielle Zeuhnis vorliegt, dauert es dann noch mehrer Wochen.
Gutachter:
Erstgutachter/in muss ein prüfungsberechtigter Vetreter bzw, eine prüfungsberechtigte Vertreterin des Vertiefungsfaches sein, in dem die Bachelorarbeit angefertigt wird. Die Auswahl der Zweitgutachterin oder des Zweitgutachters sollte in Abstimmung mit dem Erstgutachter erfolgen. Gutachter/innen müssen fachkundig und promoviert sein. Es ist unüblich, für eine Bachelorarbeit externe Wissenschaflterinnen oder Wissenschaftler zu bemühen. Erstgutachter/in muss in jedem Fall ein Fachvertreter oder eine Fachvertreterin des Vertiefungsfachs an der Universität Greifswals sein.