Wahlfächer im ersten Abschnitt

Humanmedizin - Erster Abschnitt - Wahlfächer

Allgemeines

Die Ärztliche Approbationsordnung schreibt im § 2 Absatz 8 die Absolvierung eines Wahlfaches bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung („Physikum“) vor.

Die Möglichkeit zur Absolvierung haben Sie im 2., 3. und 4. Semester.

Alle Wahlfächer haben einen Stundenumfang von 2 SWS = 28 akademischen Stunden und werden innerhalb eines Semesters mit einer Leistungsüberprüfung (z.B. Klausur, Testat, Hausarbeit) abgeschlossen und benotet. Die Note wird auf dem Zeugnis zum Ersten und Zweiten Abschnitt vermerkt ohne bei der Gesamtnotenbildung berücksichtigt zu werden.

Anmeldung zu Wahlfächern

Studierende im 1. Fachsemester melden sich per Einschreibung im eCampus für ein Wahlfach an. Der Zeitraum wird in der Informationsveranstaltung bekannt gegeben.

Sollten Sie sich am Ende des 2. Semesters noch nicht für ein Wahlfach entschieden haben, können Sie sich innerhalb der regulären Anmeldefristen (31.07. und 31.01.) für die noch verbliebenen Plätze in den Wahlfächern eintragen.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, ein medizinrelevantes Thema aus dem universitären Veranstaltungsangebot als Wahlfach durch den Studiendekan anerkennen zu lassen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie im Studiendekanat.