Anerkennung

Anerkennung von Famulaturen

Als Famulatur in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, werden abgeleistete Famulaturzeiten in der Ambulanz und Notaufnahme im Krankenhaus einschließlich Polikliniken nur anerkannt, wenn auf dem Famulaturzeugnis bestätigt wird, dass die Famulatur ausschließlich in diesem Bereich abgeleistet wurde.

Famulaturen in truppenärztlichen Einrichtungen der Bundeswehr werden als Famulatur in der ambulanten Krankenversorgung anerkannt, nicht jedoch als Famulatur in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung.

In welchen Fachbereichen in der ambulanten bzw. stationären Krankenversorgung eine Famulatur anerkannt werden kann, entnehmen Sie bitte dem aktuellen Merkblatt zur Famulatur des LPH:

https://www.lagus.mv-regierung.de/LPH/Akademische-Berufe/