Vorsorgeuntersuchung

Vorsorgeuntersuchung

Mit der Immatrikulation erhalten Sie vom Studierendensekretariat ein Merkblatt über die Pflichtuntersuchung gemäß Biostoffverordnung, deren Nachweis spätestens mit Ende des 1. Semesters erbracht werden muss.

Erfolgt der Nachweis nicht, ist eine Teilnahme an allen weiteren Pflichtveranstaltungen nicht möglich.

Bitte vereinbaren Sie im Betriebärztlichen Dienst frühzeitig einen Termin und bringen Sie zu diesem das Anamneseblatt ausgefüllt mit.