Hinweise zu den elektronischen Prüfungen für Studierende

Belehrungstext

1. Gesundheitshinweis

Wer sich unwohl oder krank fühlt, sollte den Prüfungsraum jetzt verlassen und dem Studiendekanat unverzüglich ein ärztliches Attest vorlegen. Bei vorliegender Erkrankung bzw. Krankschreibung erfolgt die Teilnahme auf eigene Verantwortung. Eine nicht bestandene Prüfung kann durch Nachreichung einer Krankschreibung nicht annulliert werden.

2. Prüfungsplatz

  • Am Platz befinden sich nur

    • der Prüfungslaptop
    • der Studenten- oder Personalausweis
    • ggf. ein Stift und ein vom Studiendekanat zur Verfügung gestelltes Blatt Papier, das mit Name und Matrikelnummer zu versehen und vor dem Verlassen des Hörsaales beim Aufsichtspersonal abzugeben ist
    • ggf. ein geschlossener Getränkebehälter, jedoch nicht auf dem Tisch
    • ggf. für ausländische Prüfungsteilnehmer ein Wörterbuch, das dem Aufsichtspersonal vor Prüfungsbeginn zur Kontrolle vorgelegt werden muss

  • Alle anderen Gegenstände, außer mobile und programmierbare Endgeräte, sind in geschlossenen Taschen am Rand des Prüfungsraumes oder der Garderobe aufzubewahren. Dies gilt auch für Armbanduhren. 
  • Mobile und programmierbare Endgeräte wie Handy, Tablet, Smartphone etc. müssen ausgeschaltet sein!

3. Täuschungsversuch

  • Gespräche, Informationsaustausch egal welcher Art sowie andere Störungen sind zu unterlassen!
  • Zuwiderhandlungen zu den zuvor unter 2. und 3. genannten Punkten können als Täuschungsversuch gewertet werden. Täuschungsversuche werden mit "nicht bestanden“ (Note 5,0) geahndet.
  • Unternimmt ein Prüfungsteilnehmer einen Täuschungsversuch, wird die Prüfung unter Vorbehalt fortgesetzt. Widerspruch ist erst nach der Prüfung beim Prüfungsverantwortlichen geltend zu machen. Die Entscheidung trifft der Studiendekan nach Anhörung.
  • Ermahnungen werden anhand der Rechnernummer der Prüfungsteilnehmer gut sichtbar am Whiteboard notiert. Mit der zweiten Ermahnung gilt die Prüfung als "nicht bestanden" (Note 5,0).

4. organisatorischer Ablauf

  • Während der Prüfung darf jeweils nur eine Person den Prüfungsraum in Begleitung durch eine Aufsichtsperson verlassen (Protokollnotiz).
  • Fragen, die Einfluss auf die Bearbeitung der Aufgaben haben, werden nicht beantwortet.
  • Bei technischen Störungen heben Sie die Hand und befolgen die Anweisungen des technischen Personals.
  • Unmittelbar nach Freischaltung der Prüfung beginnt die Bearbeitungszeit. 
  • Nach Erreichen der maximalen Bearbeitungszeit werden die Rechner automatisch vom System getrennt und die Prüfung beendet!