Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Das Studiendekanat möchte Sie hiermit darauf aufmerksam machen, dass Studenten/innen für Sachschäden, die sie schuldhaft (d. h. vorsätzlich oder fahrlässig) der Universitätsmedizin zufügen, nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 823 ff. BGB haften.

Entsprechende Schadensrisiken sind von Versicherungen der Universitätsmedizin nicht abgedeckt.

Ihnen ist daher zu empfehlen, in Bezug auf die genannten Sachschadensrisiken für die Zeit Ihres Studiums eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zunächst sollten Sie allerdings prüfen, ob und inwieweit Sie während des Studiums über Ihre Eltern im Rahmen einer Familienhaftpflichtversicherung mitversichert sind.