Evaluation

Evaluation - Bewertung von Lehrveranstaltungen

Gemäß § 24 der Studienordnung Medizin vom 15.07.2019 ist jeder Studierende dazu angehalten, sich an der Evaluation von Lehrveranstaltungen zu beteiligen.

Alle Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Kurse, Seminare, Praktika etc.) werden nach dem Studienplan evaluiert.

Die Evaluation erfolgt innerhalb fester Evaluationszeiträume, unabhängig davon, ob die Lehrveranstaltung abgeschlossen ist oder im kommenden Semester fortgesetzt wird.

Grundsätzlich können Sie nur die Veranstaltungen evaluieren, die zu Ihrem Studienprogramm gehören. Jede Veranstaltung kann nur einmal evaluiert werden.

Der Zugriff auf die Evaluation wird Ihnen über den eCampus ermöglicht. Hier haben Sie eine Übersicht der abgeschlossenen und noch offenen Evaluationen für das aktuelle Semester.

Evaluationszeiträume

Die Evaluation der einzelnen Lehrveranstaltungen im Semester ist nur zu den folgenden Zeiträumen (Stand WS 2015/16) möglich.

Eine individuelle Freigabe oder Anpassung der Evaluation ist nicht möglich.

Evaluationszeiträume - Humanmedizin

Semester nach Studienplan Anzahl der Veranstaltungen Beginn Tag, Monat Ende Tag, Monat
1. Semester 19 1.2. 15.4.
2. Semester 11 1.7. 31.7.
3. Semester 10 1.2. 31.3.
4. Semester 9 1.7. 31.7.
5. Semester 41 15.11. 30.4.
6. Semester 1 1.5. 31.11.
7. Semester 35 1.12. 30.4.
8. Semester 50 1.5. 30.11.
9. Semester 20 1.12. 31.3.
10. Semester 1 1.4. 31.7.
11. / 12. Semester (PJ) 12 1.1. 31.12.

Evaluationszeiträume - Zahnmedizin

Semester nach Studienplan Anzahl der Veranstaltungen Beginn Tag, Monat Ende Tag, Monat
1. Semester 14 1.2. 15.4.
2. Semester 10 1.7. 31.7.
3. Semester 6 1.2. 31.3.
4. Semester 11 1.7. 12.10.
5. Semester 9 1.1. 31.3.
6. Semester 21 1.7. 30.9.
7. Semester 21 1.2. 31.3.
8. Semester 18 1.7. 31.7.
9. Semester 13 1.2. 31.3.
10. Semester 14 1.7. 15.7.

Nicht abgeschlossene Evaluationen / Nachevaluation

Ist die elektronische Evaluationsfrist für ein Semester abgelaufen, steht Ihnen die Möglichkeit der schriftlichen Nachevaluation zur Verfügung.

Hierfür ist ein formloser Antrag auf Nachevaluation an den Studiendekan zu richten. Die einzelnen offenen Evaluationen müssen durch Sie mit fünf bis sechs ausformulierten Sätzen schriftlich bewertet werden.

Wenn Ihre schriftliche Nachevaluation erfolgreich im Studiendekanat erfasst wurde, wird diese auch für Sie sichtbar in der elektronischen Evaluationsübersicht vermerkt.